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eFaktúra 2027

eFaktúra für Nicht-Umsatzsteuerzahler: Senden müssen Sie nicht, empfangen schon.

Ab dem 1. Januar 2027 schicken Ihnen Lieferanten, die Umsatzsteuerzahler sind, ihre Rechnungen nur noch über das Peppol-Netzwerk. Wenn Sie den Empfang von E-Rechnungen nicht eingerichtet haben, kommt die Rechnung bei Ihnen nicht an. Hier sehen Sie, was das Gesetz von Ihnen verlangt und wie Sie es in wenigen Minuten erledigen.

Aktualisiert am 29. Oktober 2026

Das Gesetz

Was das Gesetz von einem Nicht-Umsatzsteuerzahler verlangt

E-Rechnungen ausstellen müssen Sie nicht

Ihren Kunden stellen Sie Rechnungen weiter aus wie bisher, auf Papier oder als PDF.

Empfangen müssen Sie sie

Das Umsatzsteuergesetz (§ 71 Abs. 5) verlangt es von jedem Unternehmen, auch von einem Nicht-Umsatzsteuerzahler.

Ein digitaler Postbote genügt

Über ihn erreichen Sie die E-Rechnungen aller Ihrer Lieferanten.

Warum es Sie betrifft

Bezahlen Sie eines davon?

  • Strom, Gas, Wasser
  • Telefon und Internet
  • Hosting und Domain
  • Waren vom Großhändler
  • Kurier und Transport
  • Miete, Buchhalter, Wartung

Fast jeder davon ist Umsatzsteuerzahler. Ab dem 1. Januar 2027 schickt er Ihnen seine Rechnung deshalb über das Netzwerk. Dabei ist es ihm egal, ob Sie Umsatzsteuerzahler sind oder nicht.

Das Risiko

Was passiert, wenn Sie nichts tun

01

Die Rechnung kommt nicht bei Ihnen an

Der Lieferant übergibt sie dem Netzwerk, aber das Netzwerk kann sie nirgends zustellen. Nach Lesart der Finanzverwaltung hat der Lieferant damit seine Pflicht erfüllt. Die Folgen der Nichtzustellung tragen damit Sie.

02

Sie laufen Rechnungen hinterher

Der Lieferant kann sie Ihnen noch einmal per E-Mail schicken, aber er muss von der Nichtzustellung wissen und bereit sein, sie erneut zu schicken, und das bei jeder Rechnung. Ohne Rechnung haben Sie keinen Beleg und können die Ausgabe nicht verbuchen.

Die Lösung

So lösen Sie es: vier Schritte

  1. 1

    Eröffnen Sie ein Konto bei Thweite

    Der Empfang von E-Rechnungen ist kostenlos und ohne Limit bei der Zahl der Rechnungen.

  2. 2

    Wählen Sie Thweite als Ihren digitalen Postboten

    Wählen Sie im Portal der Finanzverwaltung Thweite und geben Sie eine der E-Mail-Adressen an, die Sie in Thweite beim digitalen Postboten sehen. Die Registrierung im Netzwerk erledigen wir für Sie.

  3. 3

    Prüfen Sie, ob Ihre Lieferanten Ihre DIČ richtig haben

    Das Netzwerk stellt nach Peppol-ID zu; sie besteht aus dem Präfix 0245 und Ihrer DIČ (Steuernummer). Eine falsche DIČ bedeutet eine nicht zugestellte Rechnung.

  4. 4

    Lassen Sie Ihren Buchhalter an die Rechnungen

    Sie laden ihn als Nutzer ein, und er exportiert die Rechnungen in seine Buchhaltungssoftware.

Preis

Was es kostet

Die Finanzverwaltung schreibt selbst, dass für ein paar Dutzend Rechnungen ein Konto bei einem digitalen Postboten genügt. Genau dieser digitale Postbote ist Thweite.

Empfang von E-Rechnungen

Kostenlos und ohne Limit.

Aufbewahrung 10 Jahre und Exporte für Ihren Buchhalter

In Tarifen ab 9 € im Monat.

Fragen und Antworten

Was Nicht-Umsatzsteuerzahler fragen

Reicht es nicht, wenn mir der Lieferant ein PDF per E-Mail schickt?

Ab dem 1. Januar 2027 schickt Ihnen ein Umsatzsteuerzahler die Rechnung über das Netzwerk. Ein PDF kann er zusätzlich schicken, muss es aber nicht.

Wie lese ich eine E-Rechnung, wenn sie eine Datendatei ist?

Thweite zeigt sie als gewöhnliche Rechnung mit Positionen und Beträgen. Die Originaldatei können Sie herunterladen.

Ich habe mehrere Firmen. Brauche ich mehrere Konten?

Nein. Unter einem Konto können Sie unbegrenzt viele Firmen haben, und jede hat ihren eigenen Postboten.

Bis wann muss ich das erledigt haben?

Bis zum 1. Januar 2027. Ihren Postboten können Sie schon jetzt wählen: Das Portal der Finanzverwaltung läuft seit dem 3. Juni 2026, und Ihre Wahl bleibt auch nach Inkrafttreten der Pflicht gültig.

Kann ich den Postboten später wechseln?

Ja, jederzeit auf dem Portal der Finanzverwaltung. Für den Empfang können Sie immer nur einen haben.

Der ganze eFaktúra-Leitfaden

Diese Seite beruht auf dem Wortlaut des slowakischen Umsatzsteuergesetzes und der Auslegung der Finanzverwaltung (Finančná správa), wie sie zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung galten. Wenn es um die konkrete Situation Ihres Unternehmens geht, sprechen Sie mit Ihrem Buchhalter oder Steuerberater.

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